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21 May
Neue Regelungen für Lobbying voraussichtlich ab Mitte des Jahres

Am 21. Mai billigten die Senatoren ein Gesetz zur Regulierung der Lobbyarbeit, das unter anderem ein Register für Lobbyisten und Interessenvertreter einführt. Neben dem Register sollen mit dem Gesetz über die Regulierung der Lobbyarbeit Regeln eingeführt werden, die nach Ansicht der Regierung die Gefahr von Korruption, Interessenkonflikten oder Klientelismus verringern sollen. Das Oberhaus billigte den Vorschlag mit 53 von 73 anwesenden Senatoren. Drei stimmten dagegen. Der Entwurf wird nun dem Präsidenten Petr Pavel zur Unterzeichnung vorgelegt. Die Regeln sollen Mitte dieses Jahres in Kraft treten.

Bild: 123site/GettyImages

Lobbying wird vom Kabinett als legitimer Teil des demokratischen Prozesses bezeichnet, aber das Fehlen von Regeln hat zu einer negativen öffentlichen Wahrnehmung dieser Tätigkeit geführt. Die Einführung gesetzlicher Bedingungen für Lobbyarbeit wird in dem Land seit langem diskutiert. In der letzten Legislaturperiode ist es dem Unterhaus nicht gelungen, den Vorschlag zu erörtern. Die Verabschiedung von Lobbying-Vorschriften bis Mitte dieses Jahres ist eine der Voraussetzungen für die Auszahlung von Geldern aus dem Nationalen Konjunkturprogramm. Justizminister Pavel Blažek (ODS) warnte, dass die Tschechische Republik etwa 3,25 Milliarden CZK (131 Mio. Euro) verlieren könnte, wenn die Bedingung nicht erfüllt wird.

"Kein Geld sollte ein Grund sein, ein unnötiges Gesetz zu verabschieden", sagte Ex-Justizministerin Daniela Kovářová, heute eine fraktionslose Senatorin und Kritikerin des Lobbying-Gesetzes. Wie später Michael Canov (SLK), wies sie auf eine mögliche Verfassungswidrigkeit hinsichtlich der Informationspflicht von Abgeordneten und Senatoren hin. "Der Widerspruch ist hier ganz offensichtlich, eindeutig", argumentierte Canov. Blažek erklärte, dass er eine solche Kritik seitens des Legislativrates der Regierung nicht bemerkt habe.

Nach Ansicht des Vorsitzenden des Verfassungsrechtsausschusses, Tomáš Golán (ODS), handelt es sich um eine Begriffsverwirrung und betrifft nicht das verfassungsmäßige Recht der Abgeordneten und Senatoren, die Aussage über Tatsachen zu verweigern, die sie im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Mandats erfahren haben.

Gesetzesentwurf legt fest, was Lobbying ist, und wer ein Lobbyist ist

Unter Lobbying versteht der Gesetzentwurfs eine Tätigkeit, die darauf abzielt, einen Prozess bei der "Vorbereitung, Verhandlung oder Verabschiedung von Gesetzen, internationalen Verträgen, zentralen Maßnahmen allgemeiner Art oder konzeptionellen Dokumenten" direkt zu beeinflussen.

Zu den Partnern von Lobbyisten gehören beispielsweise der Staatspräsident, die Abgeordneten und Senatoren, die Mitglieder der Regierung und ihre Stellvertreter, die Leiter der Parlaments-, Senats- und Präsidialbüros, die Mitglieder des Vorstands der Tschechischen Nationalbank und anderer zentraler Institutionen wie des Obersten Rechnungshofs, des Tschechischen Amts für Telekommunikation, der Energieregulierungsbehörde und des Rundfunkrats.

Der Entwurf definiert den Personenkreis so, dass er nur Entscheidungsträger auf zentraler Ebene umfasst. Das Unterhaus hat die Assistenten der Abgeordneten und Senatoren aus dem Regierungsentwurf gestrichen, ebenso wie die Mitglieder der beratenden Gremien der Regierung, die nicht dem Legislativrat angehören.

Lobbying-Register

Das wichtigste Instrument der Regulierung soll die Einführung eines Registers sein. Die Lobbyisten müssen das Justizministerium im Voraus informieren. Sie müssen in dem Register angeben, für welche Interessen sie Lobbyarbeit betreiben. Darüber hinaus sollen sie nach dem Vorschlag der Regierung alle sechs Monate öffentlich zugängliche Erklärungen zur Lobbyarbeit in das Register eintragen, was eine öffentliche Kontrolle ermöglichen soll.

Das Unterhaus hat zuvor die Berichterstattung über Lobbyarbeit eingeschränkt. Ein Lobbyist muss keine Angaben zu einem Lobbykontakt machen, der im Zusammenhang mit einem Antrag steht, der im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens über die elektronische Bibliothek des Gesetzgebungsverfahrens gestellt wurde. Im Falle staatlicher Unternehmen wird ihre Kommunikation mit der Exekutive, insbesondere mit Ministerien, nicht als Lobbyarbeit betrachtet. Die Kommunikation von Vertretern dieser Unternehmen mit Gesetzgebern wird jedoch bereits als Lobbying-Kontakt gewertet. Ausnahmen von diesem Gesetz werden für Regionen und Gemeinden gewährt.


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