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08 May
Das Aus für den Silvesterraketen-Verkauf auf tschechischen Märkten steht bevor

Tschechische Märkte mit billiger Pyrotechnik für den Silvesterabend haben rund um den Jahreswechsel eine besondere Anziehungskraft, vor allem auf Käufer aus den Nachbarländern Österreich und Deutschland. Der Verkauf solcher Höllenmaschinen könnte jedoch bald der Vergangenheit angehören. Sowohl die Regierungsmehrheit, als auch die oppositionelle ANO-Bewegung, stimmten im Unterhaus für eine Gesetzesnovelle, die quasi ein Verkaufsverbot für Pyrotechnik - mit Ausnahme der ungefährlicheren Klassen - mit sich bringt.

Illustrationsbild: 123site/Pixabay

Die Novelle, die nun vom Wirtschaftsausschuss des Parlaments geprüft wird, soll auch den Gemeinden das Recht geben, die Verwendung von Pyrotechnik auf ihrem Gebiet zu verbieten. Für das Zünden von Raketen oder Krachern höherer Kategorien wird eine Genehmigung der staatlichen Bergbaubehörde (ČBÚ) nötig sein.

Der Gesetzesentwurf, über die die Abgeordneten fast ein dreiviertel Jahr nach der Verabschiedung des Regierungsentwurfs zu debattieren, legt einen Sicherheitsabstand von mindestens 250 Metern fest, der beim Abfeuern von Pyrotechnik eingehalten werden muss. Dies gilt für Krankenhäuser, Altenheime, Tierheime, Rettungsstationen und Zoos.

Nach Angaben des Ministeriums für Industrie und Handel sind für den Kauf und das Zünden von Feuerwerkskörpern der Kategorie F3, die ab 21 Jahren verkäuflich sind, künftig Bescheinigungen und Qualifikationen erforderlich. Für sehr gefährliche Feuerwerkskörper der Kategorie F4, Theaterpyrotechnik T2 oder sonstige Pyrotechnik P2 war bereits bisher eine Bescheinigung erforderlich. Wer eine Lizenz für die Kategorien F4 und T2 besitzt, kann automatisch auch Produkte der Kategorie F3 kaufen und zünden. Die Lizenz wird vom ČBÚ ausgestellt.

Bei den Kategorien F4, T2 und P2 wird die Liste der Tätigkeiten, für die eine Bescheinigung erforderlich ist, ebenfalls erweitert - neben dem Kauf, der Zerstörung, der Entsorgung oder dem Zünden von Feuerwerkskörpern umfasst dies auch die Lagerung, das Ausstellen oder den sonstigen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Das neue Gesetz regelt auch den Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen im Fernabsatz. Nach den neuen Vorschriften muss der Händler stets das Alter und gegebenenfalls die fachliche Eignung des Käufers überprüfen, und zwar sowohl beim Verkauf, als auch bei der Übergabe. Pyrotechnik der Kategorien F4, T2 und P2 kann dann nur noch an bestimmten Orten in Empfang genommen werden.

Einem Händler, der Pyrotechnik, die einen Sachkundenachweis erfordert, an eine Person ohne eine solche Lizenz verkauft, droht gemäß der Novelle ein Verbot von bis zu drei Jahren. Bei Verdacht auf einen schweren Verstoß können die Aufsichtsbehörden die Pyrotechnik bis zu einer Überprüfung vorübergehend beschlagnahmen. Der Verkauf und die Handhabung von Pyrotechnik werden von der tschechischen Handelsinspektion und der staatlichen Bergbaubehörde ČBÚ überwacht.


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