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12 Dec
US-Behörde verlängert die Befreiung der insolventen Sberbank CZ von den Sanktionen

Das U.S. Office of Foreign Assets Control (OFAC) hat die Befreiung der Sberbank CZ von den gegen russische Firmen verhängten Sanktionen um sechs Wochen bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Das OFAC gab damit einem Antrag der Insolvenzverwalterin Jiřina Lužová statt, der Punkte enthält, die für den Verkauf der Sberbank CZ relevant sind. Lužová sagte der genüber ČTK, dass nun der Verkaufsprozess fortgesetzt werden könne.

Bild: Sberbank CZ, a.s.

Der Verkauf an die Česká spořitelna wurde bereits von der Tschechischen Nationalbank (ČNB) und dem Amt für Wettbewerbsschutz (ÚOHS) genehmigt. Das Einzige, was noch aussteht, ist die Bestätigung des Insolvenzgerichts, damit der Kaufvertrag abgeschlossen werden kann.

"Die Unterzeichnung der künftigen Vereinbarung mit der Česká spořitelna am 7. November war ein wichtiger Meilenstein in unseren Bemühungen, die OFAC davon zu überzeugen, die Ausnahme von den US-Sanktionen gegen die Sberbank CZ zu verlängern. Es war wichtig, den Verkauf des Portfolios der Bank nicht zu verzögern, damit wir unseren Antrag vor dem 12. Dezember dieses Jahres einreichen konnten, als die ursprüngliche Ausnahmeregelung auslaufen sollte", sagte Lužová.

Nach der Genehmigung durch das Insolvenzgericht soll der Kaufvertrag mit der Česká spořitelna im Insolvenzregister veröffentlicht werden, und gleichzeitig beginnt auch die dreimonatige Frist, in der die Gläubiger der Sberbank CZ die Gültigkeit des Vertrags anfechten können.

"Erst dann kann die Transaktion abgewickelt und das Geld vom Verkauf des Portfolios der Sberbank CZ an die Gläubiger ausgezahlt werden. Sollte der Kaufvertrag mit der Česká spořitelna noch bis Ende des Jahres unterzeichnet werden, wird die Geldtransaktion jedoch nicht vor März 2023 stattfinden. Die Übernahme der Kunden der Sberbank CZ in das Portfolio der Česká spořitelna kann erst nach Zahlung des Kaufpreises erfolgen", fügte Lužová hinzu.

Im Falle einer erfolgreichen Abwicklung des Verkaufs wird die Befriedigung der Gläubiger voraussichtlich in Form einer Teilausschüttung in der zweiten Hälfte des Jahres 2023 erfolgen, ergänzte sie. Eine vollständige Restbefriedugung ist erst am Ende des Insolvenzverfahrens nach Erstellung des Abschlussberichts möglich.

Der Kaufpreis für das Portfolio beläuft sich auf 41,053 Mrd. Kronen (1,69 Mrd. Euro). Der angebotene Kaufpreis basiert auf einem Ausschreibungsverfahren, an dem mehrere Bieter teilgenommen haben. Das Angebot der Česká spořitelna dürfte zusammen mit den verfügbaren Barmitteln und den erwarteten Erlösen aus der Monetarisierung der anderen Vermögenswerte der Sberbank CZ ausreichen, um Gläubiger der ersten Gruppe (Garantiesystem), der zweiten Gruppe (Einzelpersonen, sowie kleine und mittlere Unternehmen) mit 100 Prozent und Gläubiger der dritten Gruppe (Regionen, Städte, Gemeinden und große Unternehmen) mit mehr als 90 Prozent, zu befriedigen.

Für die Kreditkunden der Sberbank CZ hat sich bisher nichts geändert. Bis zur erfolgreichen Abwicklung des Verkaufs sind sie nach wie vor zur Rückzahlung ihrer Verbindlichkeiten verpflichtet. Die Insolvenzverwalterin plant, den Rest des Portfolios und andere Vermögenswerte der Sberbank CZ, die nicht Teil des mit der Česká spořitelna geschlossenen künftigen Vertrags sind, Anfang 2023 anderen Banken und Nichtbanken anzubieten.

Ende August dieses Jahres erklärte das Prager Stadtgericht den Konkurs der Sberbank CZ. Die ČNB (Tschechische Nationalbank) entzog der Bank schließlich Anfang Mai die Banklizenz, woraufhin das Prager Stadtgericht die Bank in die Liquidation schickte. Die ČNB leitete am 28. Februar Schritte zum Entzug der Lizenz ein. Der Grund dafür war die Verschlechterung der Lage der Sberbank CZ aufgrund des Abflusses von Einlagen nach dem russischen Einmarsch in der Ukraine.


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