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19 Feb
Ehemaliger Premier der Tschechischen Republik rechtskräftig verurteilt

Der oberste Gerichtshof hat die angestrebte Berufung gegen den im Vorjahr bestätigten Schuldspruch abgelehnt. Somit ist das Verfahren abgeschlossen und eine weitere Revision ausgeschlossen. Damit zog das Höchstgericht einen Schlussstrich unter eine bereits mehr als zehn Jahre andauernden Causa.

Verhandlungssaal am Obersten Gerichtshof in Brünn

Bild: Nejvyšší soud - mediální servis

Ex-Premier Petr Nečas (ODS) wurde im Mai 2023 wegen Meineids und Amtsmissbrauchs zu einer einjährigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von 100.000 CZK (3.940 Euro) verurteilt. Das Gericht sah es als bewiesen, dass Nečas in einem Gerichtsverfahren zweimal zugunsten seiner damaligen Geliebten und nunmehrigen Ehefrau Jana Nečasová (ODS), geb. Nagyová, die Unwahrheit gesagt hat. Weiters wollte er durch seine Falschaussagen deren drei Komplizen - allesamt Offiziere des tschechischen Geheimdienstes - begünstigen. Die darauffolgende Berufungsverhandlung verlor er, eine weitere Revision hat der Oberste Gerichtshof nicht zugelassen.

Nagyová unterhielt als Büroleiterin des Premiers eine Beziehung mit Nečas. Sie ließ dessen damalige Ehefrau, Radka Nečasová, und zwei weitere Kollegen des Regierungsbüros durch Mitarbeiter des Geheimdienstes observieren. Nečas behauptete später, er selbst habe diese Observierungen angeordnet, da er "um seine Sicherheit besorgt war". Bei den Ermittlungen kam man aber zum Schluss, dass die Überwachungen durch Nagyová initiiert worden sind, die die gewonnenen Informationen zu ihrem persönlichen Vorteil nutzen wollte. Die Causa führte 2013 zum Sturz der Regierung Nečas.

Auf der Grundlage von Nečas' Zeugenaussagen in den Jahren 2015 und 2017 sprach das Gericht seine Frau (Hochzeit 2013) zunächst zweimal frei. Schließlich bestrafte die Justiz sie mit der härtesten möglichen Bewährungsstrafe und einem 10-jährigen Verbot, in leitenden Positionen in der staatlichen Verwaltung zu arbeiten. Die Klagen der Akteure wurden schließlich 2022 vom Verfassungsgericht abgewiesen. Der damalige Präsident Miloš Zeman begnadigte Nečasová daraufhin noch knapp vor dem Ende seiner Amtszeit für den Rest ihrer Bewährungszeit.


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