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21 Sep
Verfassungsgericht entschied: Pandemiegesetz bleibt in Kraft

Am 20. September lehnte das Verfassungsgericht einen Antrag von 77 Abgeordneten der Oppositionsparteien ANO und SPD ab, mehrere Teile des Pandemiegesetzes aufzuheben. Mit der Änderung wurden einige Instrumente im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus erweitert und präzisiert. Die Opposition kritisierte vor allem das Verfahren zur Verabschiedung des Gesetzes, aber auch einige spezifische Punkte davon. Das Gericht befasste sich gut halbes Jahr lang mit dieser Frage, sah aber letztlich keinen Grund, einzugreifen. Es entschied ohne Gegenstimmen. Das Urteil ist auf der Website des Verfassungsgerichts abrufbar.

Das Richtergremium des Verfassungsgerichtshofes

Bild: Ústavní soud ČR

"Nach Ansicht des Verfassungsgerichts wurde der gesetzgeberische Ausnahmezustand nicht dazu missbraucht, die Rechte der parlamentarischen Minderheit zu unterdrücken", sagte der Sprecher der Verfassungsrichter, Jaromír Jirsa. Er sagte ferner, es handle sich um ein ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren, wenn auch ein schnelles, vielleicht sogar zu schnelles. Er wies darauf hin, dass in der Tschechischen Republik zum Zeitpunkt der Debatte über die Änderung Hunderttausende von Menschen mit dem Coronavirus infiziert waren.

Im Februar 2022 verabschiedete das Unterhaus die strittigen Änderungen des Pandemiegesetzes. Nach dem Veto des Senats musste eine zweite Debatte angesetzt werden, die sich aufgrund von Filibuster-Aktionen einzelner SPD-Mandatare über 35 Stunden erstreckte. Der Beschluss erfolgte in beiden Debatten durch die Regierungsmehrheit aus ODS, STAN, KDU-ČSL, TOP'09 und den Piraten, während ANO und SPD dagegen stimmten.

Das Gesetz wurde am 21. Februar von Präsident Miloš Zeman unterzeichnet. Die Verabschiedung im Unterhaus war von Behinderungen und Zweifeln am korrekten Verabschiedungsverfahren begleitet. In einem Antrag auf Aufhebung der Novelle kritisierte die Opposition unter anderem, dass die Norm in einem gesetzgeberischen Ausnahmezustand debattiert wurde, wofür es keinen Grund gab.

In dem Antrag wurde auch die Unterbrechung einer Filibuster-Rede des SPD-Vorsitzenden Tomio Okamura erwähnt, die nach dessen Ansicht das Recht auf freie Rede einschränkte. Jirsa wies darauf hin, dass Okamura mehr als fünf Stunden lang gesprochen hatte, so dass er genügend Raum hatte, um seine wesentlichen Argumente vorzubringen. "Der Zweck des Gesetzgebungsverfahrens besteht nicht darin, zu behindern, sondern über Gesetzesvorlagen und Gesetzesentwürfe zu entscheiden. Das Verfassungsgericht ist nicht der Meinung, dass die Rechte der Opposition verfassungswidrig verletzt wurden", sagte er.

Die Antragsteller prangerten unter anderem die im neuen Gesetz vorgesehene Quarantäne-Anordnung an, die nunmehr nicht nur schriftlich per Bescheid, sondern auch per Anruf oder per SMS erfolgen darf. Zu diesem Punkt erklärte Jirsa: "Es wäre absurd, wenn der Staat gegenüber seinen Bürgern, Zehntausenden von Bürgern, nicht auf gängige Kommunikationsmittel zurückgreifen könnte, die fast jeder Bürger heute und jeden Tag zu kommerziellen Zwecken nutzt."

Die Oppositions-Abgeordneten haben in ihrem Antrag des Weiteren die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes hinsichtlich der Möglichkeit, jede unternehmerische Tätigkeit zu reglementieren, in Zweifel gezogen. "Auf rein legislativer Ebene enthält das Gesetz weitreichende Möglichkeiten, in die Grundrechte der Menschen einzugreifen, und kommt damit einem Ausnahmezustand gleich. Aber sie hat keine verfassungsrechtliche Grundlage", hieß es in dem Antrag, den der ehemalige ANO-Parlamentspräsident Radek Vondráček im Namen der 77 Mandatare eingebracht worden ist.

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