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14 Dec
Erleichterungen für Betreiber kleiner Photovoltaik-Anlagen

In der Parlamentssitzung vom 14. Dezember sprachen sich die Abgeordneten für eine Änderung aus, nach der der Bau von kleinen Photovoltaik-Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien mit einer Leistung von bis zu 50 kW keiner Genehmigung mehr durch die Baubehörde bedarf. Nach der Änderung bräuchten sie auch keine Lizenz von der Energieregulierungsbehörde (ERÚ). Bisher war das nur  für Anlagen bis zu 10 kW möglich. In der ersten Lesung unterstützte das Unterhaus auch die Ablehnung des Vorschlags von der damaligen Regierung unter Andrej Babiš (ANO), die Oberste Baubehörde und die rein staatliche Bauverwaltung unter Staatsaufsicht zu stellen. Die Baubehörden sollen fortan bei den Gemeinden bleiben.

Bild: 1213site/Pixabay

Die Gesetzesänderung zielt darauf ab, den Bau kleinerer Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen zu fördern. Die Vereinfachung gilt auch für Gebäude, die in Umwelt- oder Naturschutzgebieten liegen.
Nach Angaben der Regierung besteht ein breiter Konsens über den Grenzwert von 50 kW. Die Novelle sieht vor, dass erneuerbare Energiequellen bis zu dieser Grenze in die so genannte "freie Regelung" einbezogen werden, so dass sie fortan keiner Standortbewertung oder Planungsgenehmigung bedürfen.

Das neue Gesetz ermöglicht außerdem, dass das Finanzministerium im Falle einer Marktkrise den Betreibern der Anlagen Kredite gewähren kann, um Schaden von der Volkswirtschaft abzuwenden. Die Regierung würde über das Darlehen oder die Kreditvergabe entscheiden, wobei die Bedingungen durch eine Verordnung festgelegt werden.

Änderungen im Baugesetz

Das Unterhaus leitete einen Vorschlag der Regierung in die nächste Diskussionsrunde weiter, der die Abschaffung der Obersten Baubehörde und der ihr unterstellten regionalen Baubehörden vorsieht. Mit der Novelle des Baugesetzes schafft die Regierung das Modell einer rein staatlichen Bauverwaltung ab und belässt alle Bauinstanzen in den Kommunen.

Die Parteien der derzeitigen Regierungskoalition, die in der letzten Wahlperiode in der Opposition waren, kritisierten das von der Babiš-Regierung geschaffene Baugesetz. Sie warnten insbesondere davor, dass dies die Bauverfahren gefährden und einen Zusammenbruch der Bauindustrie verursachen würde. Eines der Argumente der derzeitigen Regierung gegen die Einrichtung der Obersten Baubehörde waren vor allem die Kosten, die durch die Übertragung auf die neue staatliche Behörde entstehen. Regionenminister Ivan Bartoš (Piraten) sagte, die Nichtschaffung des Amtes würde dem Staat Milliarden von Kronen sparen.

Die Babiš-Regierung argumentierte einst, dass das neue Baurecht mit der Obersten Baubehörde und den regionalen Baubehörden die Bauverfahren beschleunigen würde. Das Hauptziel bestand demnach darin, den Prozess zu beschleunigen und die Fristen einzuhalten. So sollten die Beamten ersetzbar sein, und es sollte nicht vorkommen, dass das Amt z. B. wegen der Krankheit eines Beamten nicht funktioniert. 


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