
Statt wie bisher ab 18, darf Kratom erst ab einem Alter von 21 Jahren legal gekauft werden, gab Premier Andrej Babiš (ANO) am 17. Juni bei einer Pressekonferenz zur geplanten Regulierung psychomodulierender Substanzen bekannt. Der Verkauf über das Internet soll verboten werden. Außerdem schlägt die Regierung vor, eine Verbrauchssteuer einzuführen und die Mehrwertsteuer vom ermäßigten auf den Regelsatz umzustellen.

Kratom: In Deutschland und Österreich erlaubt, in Tschechien wird die Reglementierung verschärft
Bild: Site123/GettyImages
Babiš erklärte auf der Pressekonferenz, dass es im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit dem Konsum von Kratom zu 17 Todesfällen gekommen sei. In diesem Jahr gab es 83 Vergiftungsfälle, glücklicherweise ohne Todesfälle. Die Regierung plant daher im Rahmen neuer Vorschriften namens "Lex Kratom" eine Anhebung der Altersgrenze für den Konsum psychomodulierender Substanzen von 18 auf 21 Jahre. Auch die Auflagen für Fachgeschäfte werden verschärft, und Kratom wird stärker besteuert.
Seit November letzten Jahres darf Kratom unter strengen Auflagen legal an Erwachsene verkauft werden. Kinder haben keinen Zutritt zu spezialisierten, lizenzierten Verkaufsstellen. Nur stationäre Geschäfte dürfen einen Online-Shop betreiben. Der Verkauf über Automaten ist verboten, Werbung ist nicht zulässig. Die Ware wird kontrolliert. Kunden sollten von den Verkäufern Informationen über die Zusammensetzung und die empfohlenen Dosierungen erhalten.
Eine höhere Besteuerung von Kratom dürfte nach Angaben des Finanzministeriums jährlich etwa 1,2 Milliarden Kronen (50 Mio. Euro) in den Staatshaushalt einbringen. Davon entfallen voraussichtlich etwa 800 Millionen (33 Mio. Euro) auf die Verbrauchssteuer. Finanzministerin Alena Schillerová (ANO) erklärte, dass die Verbrauchssteuer auf Kratom zwei Kronen (8 Cent) pro Gramm oder Milliliter dieser Substanz betragen werde. Bei Produkten mit einer höheren Konzentration des Wirkstoffs (Kratom-Extrakt) wird der Verbrauchsteuersatz 10 Kronen (41 Cent) pro Gramm oder Milliliter dieser Substanz betragen. Kratom und Produkte, die es enthalten, werden zudem vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz (12 Prozent) in den Regelsatz (21 Prozent) überführt.
Auf dem tschechischen Markt könnten derzeit etwa 500 Tonnen Kratom im Umlauf sein, erklärte die Finanzministerin. "Ein großer Teil dieser Substanz befindet sich außerhalb des legalen Marktes und wird - im Gegensatz zu Alkohol und Tabak, die ebenfalls Suchtmittel sind - nicht ordnungsgemäß besteuert." Schillerová fügte hinzu: "Wir erklären allen illegalen Kratom-Händlern den Krieg." Vor allem die Zollbeamten sollen sich darauf konzentrieren.
Die Gebühren für Lizenzen für Verkäufer oder Hersteller von Kratom sowie für den Umgang mit der Substanz sollen um die Hälfte erhöht werden, schlug Gesundheitsminister Adam Vojtěch (parteifrei für ANO) vor. Derzeit beträgt die Gebühr 200.000 Kronen (8620 Euro). Der Minister betonte, dass Kratom Auswirkungen auf die Gesundheit habe, insbesondere auf die Gesundheit junger Menschen, da es vor allem von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen konsumiert werde. Daher wurde eine Anhebung der Altersgrenze von 18 auf 21 Jahre vorgeschlagen.
Skepsis bei Verkaufsverbot im Internet
Vertreter des Instituts für europäische Gesetzgebung (ÚPEL) stehen dem geplanten Verbot des Online-Verkaufs von Kratom skeptisch gegenüber und weisen auf die damit verbundenen Risiken hin. "Da spezialisierte stationäre Geschäfte nicht in allen Regionen verfügbar sind, könnte eine Einschränkung des Online-Verkaufs einen Teil der Verbraucher dazu veranlassen, auf den illegalen Markt auszuweichen, auf dem weder Qualitäts- und Sicherheitsstandards, noch der Schutz von Minderjährigen gewährleistet sind", erklärte Pavel Kubů, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats von ÚPEL. Er hält es für sinnvoller, wirksame Mechanismen zur Altersüberprüfung beim Online-Verkauf einzurichten, beispielsweise über die Bankidentität. Die vorgeschlagene Anhebung der Altersgrenze für den Verkauf auf 21 Jahre, die Einführung einer Verbrauchsteuer und die Umstellung auf den Grundsteuersatz der Mehrwertsteuer betrachtet ÚPEL als sinnvolle Maßnahmen.
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