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03 Nov
Senat beschloss Alkoholtoleranz von einem halben Promille bei Bootsfahrern

Ab der nächsten Saison wird das Fahren unter leichtem Alkoholeinfluss auf ausgewählten Abschnitten der tschechischen Gewässer nicht mehr mit einem Bußgeld belegt. Die Änderung wurde vom Senat am 3. November ohne Änderungen angenommen. Der Änderungsantrag muss noch von Staatspräsident Miloš Zeman (SPOZ) unterzeichnet werden. Seine Unterschrift unter das Gesetz gilt als sicher.

Bild: 123site.com/Carl Heyerdahl/Unisplash

Die Gesetzesnovelle zur Binnenschifffahrt sieht eine Alkoholtoleranz von einem halben Promille für Schiffsführer von kleinen, nicht motorisierten Schiffen vor. Dies entspricht etwa zwei Dezilitern Wein oder zwei Krügel Schankbier. Die Toleranz würde nur für ausgewiesene Wasserstraßenabschnitte gelten, auf denen kein hohes Verkehrsaufkommen zu erwarten ist. Die Änderung soll am ersten Tag des dritten Monats nach der Veröffentlichung in der Gesetzessammlung in Kraft treten, was Anfang Februar nächsten Jahres der Fall sein könnte.

Die Befürworter des Änderungsantrags betonten, dass mit dem neuen Gesetz die Bootsfahrer nicht von der Haftung für etwaige Schäden bei Unfällen befreit werden. Die Lockerung soll Menschen, die es mit dem Alkoholkonsum nicht übertreiben, die Möglichkeit geben, beim Bootsausflug ein oder zwei Bier zu trinken. Kritiker der Novelle hatten zuvor das Fehlen von Kontrollen an den Gewässern bemängelt.

Mit der Änderung soll auch die Frist für die Erneuerung abgelaufener Führerscheine für kleine Wasserfahrzeuge um ein Jahr verlängert werden. Weiters sieht die Novelle vor, dass die Staatliche Schifffahrtsverwaltung keine Unfälle mit kleinen Schiffen ohne Motor, etwa Kanus und Flöße, untersuchen muss.

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