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13 Apr
Wettbewerbsbehörde verhängt  Strafe gegen Xiaomi-Vertreiber wegen Kartellbildung

Das Amt für Wettbewerbsschutz (ÚOHS) hat gegen das in Pilsen ansässige Unternehmen Beryko, einen Vertreiber von Xiaomi-Elektronik, eine Geldstrafe in Höhe von 24,46 Mio. CZK (1,05 Mio. Euro) wegen der Beteiligung an einer Kartellabsprache verhängt. Das andere an dem Kartell beteiligte Unternehmen, Witty mit Sitz in Prag, kam ohne Strafe davon, da es als erstes das wettbewerbswidrige Verhalten gemeldet und die Aufdeckung des Kartells ermöglicht hatte. Beide Unternehmen waren in den Jahren 2018 und 2019 die Hauptvertriebshändler von Xiaomi-Elektronik in der Tschechischen Republik. Sie verkauften die Waren selbst, lieferten sie aber auch an andere Einzelhändler. Die Entscheidung ist rechtskräftig, und keines der Unternehmen hat dagegen Berufung eingelegt.

Bild: 123site/Pixabay

"Vertreter beider Unternehmen kommunizierten und stimmten sich auf verschiedene Weise miteinander ab, um Verkaufspreise und andere Preisparameter wie die Höhe und Dauer von Rabattaktionen festzulegen, Kunden aufzuteilen und sensible Geschäftsinformationen im Groß- und Einzelhandel und im Vertrieb von Waren der Marke Xiaomi in der Tschechischen Republik auszutauschen", so die Behörde. Damit haben die beiden Unternehmen nicht nur gegen tschechisches Recht, sondern auch gegen die Vorschriften der Europäischen Union verstoßen. Das Amt wurde durch einen Antrag auf Anwendung der so genannten Kronzeugenregelung auf die Kartellvereinbarung aufmerksam. Der Antrag wurde von Witty gestellt.

Die Firma Beryko, die in Tschechien unter der Bezeichnung "Xiaomi Česko" Smartphones, Smartwatches und andere technologische Produkte des chinesischen Herstellers vertreibt, war zuvor bereits zu einer Strafe von 22,5 Mio. CZK (965.000 Euro) verurteilt worden, weil das Unternehmen bei einer Überprüfung am Firmensitz die Zusammenarbeit mit der Wettbewerbsbehörde behindert hat. Ein Geschäftsführer verweigerte den Fahndern den Zugang zu seinem Mobiltelefon, ein anderer händigte zwar sein Handy und seinen Laptop der Behörde aus, hat aber zuvor Daten und Eintragungen gelöscht.

Die Strafe gegen Beryko ist rechtskräftig, da keines der Unternehmen dagegen Berufung eingelegt hat.


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