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08 Jan
Konsolidierungspaket tritt schrittweise in Kraft. Der Arbeitsmarkt reagiert sauer

Die nächste Herausforderung wartet auf die schwer angeschlagenen tschechischen Regierung. Der Arbeitsmarkt reagiert auf die, wie Experten meinen, unnötigen harten Maßnahmen im Zuge des Konsoldierungspaketes 2024 alles andere als erfreut. Wie es aussieht, waren die Gestezesänderungen wieder einmal eine "zuerst handeln und dann denken"-Aktion, denn Finanzminister Zbyněk Stanjura (ODS) ließ bereits durchblicken, dass sich wieder etwas ändern könnte. Regierungskompetenz sieht anders aus.

Zbyněk Stanjura, Finanzminister der Tschechischen Republik

Bild: ODS

"Wenn sich herausstellt, dass die Verordnung nicht in die richtige Richtung geht, sind wir sicherlich bereit, über mögliche Änderungen zu diskutieren", räumte Finanzminister Stanjura kürzlich in einem Interview mit dem Tschechischen Rundfunk ein.

In diesem Jahr werden Unternehmer und Arbeitnehmer mit härteren Arbeitsbedingungen und Steuern konfrontiert. Weitere Verschärfungen im Arbeitsgesetz werden sich wirtschaftlich ebenfalls auswirken. Viele Unternehmen haben bereits im Vorjahr versucht, sich auf die neuen Gesetzeslage einzustellen. Experten und Wirtschaftsvertreter haben bereits im Vorfeld gewarnt, dass es zu einem erheblichen Anstieg des Verwaltungsaufwandes und der Kosten kommen wird, der die Bedeutung der Vollzeitarbeit in Abrede stellen und insbesondere kleinere Unternehmer treffen wird. Nun könnten auf die Unternehmen laut der Aussage des Finanzministers neuerliche Änderungen zukommen. 

Im Rahmen des so genannten Konsolidierungspakets sowie der Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union in das Arbeitsgesetzbuch hat die Regierung im vergangenen Jahr eine Verschärfung einiger zuvor lockerer Arbeitsbedingungen beschlossen. Bei den Umsetzungen ist das Arbeitsministerium unter der Leitung von Marian Jurečka (KDU-ČSL) nach Meinung der Kritiker weiter gegangen als nötig. Für Freiberufler und Leiharbeiter bedeuten die Neuerungen deutlich höhere Abgaben, für Arbeitgeber höhere Kosten und mehr Bürokratie. Experten, Arbeitgeber und Unternehmer verstehen die Vorgangsweise der Regierung nicht, denn es wurde von Anfang an darauf hingewiesen, welche negativen Auswirkung die Gesetzesreform auf die Leiharbeiter und Selbstständigen haben werde. Eine zusätzliche umstrittene Maßnahme ist auch die geplante gesetzliche Verankerung von Heimarbeit.

Die Unternehmen haben deutlich gemacht, dass sie kein Interesse an einer Veränderung der bisherigen Arbeitsverträge haben. Vereinbarungen über die Durchführung von Arbeiten dienen in der Regel dazu, den Verdienst von Studenten, aber auch von Senioren oder pflegenden Eltern aufzubessern. Die Unternehmerseite ließ bereits verlautbaren, dass sie nach Möglichkeiten suchen werden, die neuen Vorschriften zu umgehen. So wurden bereits vor Jahresende einige Leiharbeitnehmer aus ihren Verträgen entlassen., mit der Option mit einem Gewerbeschein weiter für das Unternehmen arbeiten zu können. Experten zufolge könnten die Unternehmen auch  Vergütungen kürzen oder auf andere Weise Kosten einsparen.

Die Änderungen sind offiziell bereits in Kraft getreten und werden schrittweise eingeführt. So sind die Arbeitgeber bereits seit Oktober verpflichtet, den Leiharbeitnehmern rechtzeitig schriftliche Arbeitspläne vorzulegen, und sie haben Anspruch auf Zuschläge für Wochenend-, Nacht- und Feiertagsarbeit. Ab Januar haben sie einen neuen Anspruch auf Urlaubsgeld, so dass flexible Arbeitsverhältnisse allmählich dem traditionellen Arbeitsverhältnis annähern werden.

Im weiteren Verlauf des Jahres werden dann die umstrittenen Änderungen des Konsolidierungspakets, die Einführung der Meldepflicht für alle Leiharbeiter und die damit verbundenen härteren steuerlichen und sonstigen Auflagen für Unternehmen, in Kraft treten. "Während bisher bis zu einem Einkommen von 10.000 Kronen (407 Euro) keine Versicherungspflicht bestand, wird es ab dem 1. Juli 2024 keine feste Versicherungsbeteiligung mehr geben, sondern eine Schwelle von 25 Prozent des Durchschnittslohns. Dies gilt jedoch nur, wenn die betreffende Person für lediglich einen Arbeitgeber arbeitet. Wenn eine Person mehrere Arbeitsverträge mit verschiedenen Arbeitgebern abgeschlossen hat, wird alles addiert und es gilt die Grenze von 40 Prozent des Durchschnittslohns", beschrieb Monika Lodrová, Steuerberaterin bei BDO, die Änderungen. In der Praxis bedeutet dies, dass die seit langem kritisierte 10.000er-Grenze praktisch unverändert bleibt, obwohl in der Vergangenheit von Bestrebungen die Rede war, Zeitarbeitern oder Rentnern höhere Gehälter unter günstigeren Bedingungen zu ermöglichen.


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