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03 Jul
Rechnungshof kritisiert einseitige Vergabe der Gelder aus dem Modernisierungsfonds

Im Jahr 2024 beschloss die tschechische Regierung, dass 30 Prozent der gebrauchten Energie bis 2030 aus erneuerbaren Quellen stammen sollen. Daher müssen 10,1 GWp an Photovoltaikanlagen und 1,5 GW an Windkraftanlagen an das Netz angeschlossen werden. Der Rechnungshof (NKÚ) stellte fest, dass das Umweltministerium und der staatliche Umweltfonds (SFŽP) nur Photovoltaikprojekte aus dem Modernisierungsfonds "RES+-Programm" unterstützten. Für andere erneuerbare Energiequellen, beispielsweise für Windkraftanlagen, ist in dem vom NKÚ geprüften und mit 12 Mrd. Kronen (480.000 Euro) dotierten RES+-Programm kein Geld mehr vorhanden.

Kein Geld für die Windkraft aus dem Modernisierungsfonds

Bild: GettyImages

Die tschechische Regierung gab vor, das Ziel hauptsächlich durch Unternehmensprojekte erreichen zu wollen, umso erstaunlicher ist die Tatsache, dass das Umweltministerium und der staatliche Umweltfonds die Haushalte bei den Subventionen deutlich begünstigt hat. Während die Subventionen für Unternehmen auf durchschnittlich 5.500 Kronen (223 Euro) pro kWp Leistung festgesetzt wurden, erhielten Haushalte und Gemeinden und deren etablierte Organisationen eine durchschnittliche Subvention von 29.700 Kronen (1.200 Euro) pro kWp PV-Leistung. Dies führte laut NKÚ zu einer fünfmal geringeren Energieleistung im Vergleich zu Unternehmen. Der Rechnungshof stellte außerdem fest, dass das Umweltministerium und der SFŽP keine ausreichenden Anreize für Investitionen in die Stromspeicherung angeboten haben.

Dreiviertel der Förderung an 15 Empfänger

In Bezug auf die Struktur der Förderempfänger unter den Unternehmern stellte der NKÚ fest, dass mehr als neun Milliarden Kronen (365.000 Euro) oder drei Viertel der Förderung aus den geprüften RES+-Ausschreibungen nur 15 Empfänger erhielten, und zwar für 219 von insgesamt 725 geförderten Projekten. Der größte Empfänger erhielt für 49 Projekte eine Förderung von 4,4 Milliarden Kronen (178.000 Euro).

Quelle: Kommunikationsabteilung des Obersten Rechnungshofs 


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