
Tschechien wird die Schritte zur Umsetzung der Istanbul-Konvention gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt nicht weiterverfolgen. Die Regierung hat bei ihrer letzten Sitzung am 22. Juni die Zustimmung des vorherigen Kabinetts zur Ratifizierung des Dokuments widerrufen. Dies geht aus einem Regierungsbeschluss hervor. Auf das Ende des Ratifizierungsprozesses hatte die Website irozhlas.cz hingewiesen. Das Aus für die Istanbul-Konvention ist nach Ansicht von Expertinnen ein falsches Signal der Regierung an die Opfer von Gewalt.

Symbolbild: Site123/GettyImages
Die Tschechische Republik hat das Übereinkommen des Europarats mit Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz von Frauen vor Gewalt im Jahr 2016 unterzeichnet. Die vorherige Regierung von Petr Fiala (ODS) stimmte dem Ratifizierungsprozess im Juni 2023 zu, doch der Senat lehnte das Dokument ein halbes Jahr später ab und stoppte die Ratifizierung.
Nach Ansicht der Gegner der Istanbul-Konvention sei das Übereinkommen überflüssig, enthalte "Gender-Ideologie", stelle Frauen gegen Männer, und überhaupt verfüge die Tschechische Republik bereits über alle notwendigen Rechtsvorschriften. Für die Befürworter hingegen bedeutet die Annahme des Dokuments eine Verpflichtung, dass die Tschechische Republik Hilfsangebote für Bedürftige sicherstellt und dass Gewalt im Land inakzeptabel ist.
Die Regierung von ANO-Premier Andrej Babiš hob am 22. Juni einen drei Jahre alten Beschluss zur Zustimmung zur Ratifizierung auf, den das Kabinett Fiala verabschiedet hatte. Der damalige Premier hatte 2023 in einem Anhang erklärt, dass das Übereinkommen zwar Frauen schützen solle, die Tschechische Republik jedoch denselben Schutz für alle Opfer häuslicher Gewalt einführen werde. Er schrieb auch, dass das Dokument den Ländern nicht vorschreibe, das Familienrecht sowie die Definition der Ehe oder der Geschlechtsidentität anzupassen. Er behielt sich zudem Ausnahmen vor, die die Gerichtsbarkeit betrafen, sowie die Tatsache, dass die Tschechische Republik misshandelten ausländischen Frauen keine Aufenthaltsgenehmigung erteilen müsse.
In dem Übereinkommen verpflichten sich die Staaten unter anderem dazu, Maßnahmen gegen Gewalt gesetzlich zu verankern, Präventionsarbeit zu leisten und Mittel für entsprechende Dienste bereitzustellen. Vorgesehen sind Schulungen für medizinisches Personal, Polizeibeamte und Richter. Es sollen Zentren mit medizinischer Hilfe für Opfer sexueller Gewalt eingerichtet werden; außerdem sollen rechtliche und psychologische Unterstützung sowie Frauenhäuser zur Verfügung stehen. Der Text erwähnt, dass auch Männer und Jungen in die Prävention einbezogen werden sollten. Auch mit gewalttätigen Personen sollte gearbeitet werden.
Das Dokument verurteilt häusliche Gewalt, sexuelle Belästigung, Vergewaltigung, Zwangsheirat, sogenannte Ehrenmorde sowie Genitalverstümmelung. Gewalt gegen Frauen wird als Menschenrechtsverletzung und Diskriminierung angesehen, und es wird darauf hingewiesen, dass Frauen weitaus häufiger Opfer häuslicher und sexueller Gewalt sind als Männer sowie Opfer von Massenvergewaltigungen in bewaffneten Konflikten.
Neben Tschechien haben auch die Slowakei, Ungarn, Bulgarien und drei postsowjetische Staaten die Ratifizierung nicht vorgenommen. Nach Ansicht einiger Experten war die Konvention zum Schutz von Frauen von Anfang an Ziel von Desinformation. Sie weisen darauf hin, dass der Ratifizierungsprozess in Ländern, die unter starkem russischem Desinformationsdruck stehen, gescheitert ist. Auch die Türkei ist von der Konvention zurückgetreten.
"Falsches und trauriges Signal"
Vertreterinnen von Frauenhilfsorganisationen und die ehemalige Regierungsbeauftragte für Menschenrechte, Klára Šimáčková Laurenčíková, betrachten die Entscheidung der Regierung, die Ratifizierung der sogenannten Istanbul-Konvention gegen häusliche und sexuelle Gewalt zu beenden, als ein falsches und trauriges Signal für die Opfer. Dies werde weder ihre Situation, noch die Prävention und Bewältigung von Gewaltausbrüchen in Tschechien verbessern. Dies teilten die befragten Leiterinnen der Organisationen und Šimáčková Laurenčíková der Nachrichtenagentur ČTK mit.
"Schauen wir uns einmal an, wer die Einstellung der Unterstützung für die Ratifizierung der Istanbul-Konvention derzeit feiert. Es sind ganz sicher weder die Opfer häuslicher Gewalt noch die Organisationen, die ihnen täglich die notwendige Hilfe leisten. Es sind nicht diejenigen, die von diesem Thema unmittelbar betroffen sind", sagte Šimáčková Laurenčíková. Ihrer Ansicht nach wäre das Übereinkommen eine Verpflichtung des Staates, die Verfügbarkeit spezialisierter Hilfe für Opfer zu verbessern und auch Programme für gewalttätige Personen zur Aggressionsbewältigung oder Prävention in Schulen zu entwickeln.
Auch nach Ansicht der Leiterin der Organisation ProFem, Jitka Poláková, wird die Entscheidung der Regierung die Situation der Opfer nicht verbessern. Die Organisation betreibt das erste spezialisierte Zentrum für Opfer sexueller Gewalt in Tschechien und hilft seit langem Opfern häuslicher Gewalt. "Es ist ein trauriges Signal für Opfer häuslicher und sexueller Gewalt, wenn sowohl der Premier, als auch die Beauftragte (für Menschenrechte; Taťána Malá, ANO; Anm.) ihre Unterstützung für diese Themen bekunden. Der Premier hat das Übereinkommen in seiner früheren Amtszeit unterstützt, daher verstehe ich nicht, was sich geändert hat. Auf jeden Fall wird sich die Lage der Opfer durch diese Entwicklung in Verbindung mit der gesamten Situation rund um die Verlagerung der Menschenrechtsagenda nicht verbessern", erklärte Poláková. Sie wies auf das Tempo der Veränderungen hin, die ohne Rücksprache mit Experten über die Auswirkungen vorgenommen werden.
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