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02 Aug
Kartellabsprachen: Gericht hebt Geldstrafen für Mobilfunkbetreiber wieder auf

Der Streit um die Geldbuße in Höhe von 11,8 Mio. CZK (487.000 Euro), die 2015 vom Amt für Wettbewerbsschutz (ÚOHS) gegen die Mobilfunkbetreiber T-Mobile und Vodafone wegen einer Kartellabsprache in den Jahren 2000 bis 2003 verhängt worden ist, beginnt nach 20 Jahren wieder bei Null. Das Oberste Verwaltungsgericht bestätigte in einer auf seiner offiziellen Website veröffentlichten Entscheidung das Urteil des Regionalgerichts Brünn aus dem Jahr 2021, mit dem die Geldbußen für die Betreiber für nichtig erklärt worden waren, so dass der Fall nun erneut vor dem Amt für Wettbewerb und Verbraucherschutz verhandelt wird.

Bild: 123site/Pixabay

Das Oberste Verwaltungsgericht hat sich bereits mehrfach mit jener Kartellvereinbarung befasst, an die sich die beiden Betreiber laut Utreil des ÚOHS zwischen 2000 und 2003 gehalten haben, und zum zweiten Mal mit der von der Kartellbehörde verhängten Strafe aus dem Jahr 2015. 2018 hob das Oberste Verwaltungsgericht das ursprüngliche Urteil auf und verwies es zur erneuten Prüfung an die untere Instanz zurück; jetzt bestätigte es die Entscheidung des Regionalgerichts und wies die Kassationsbeschwerde des Kartellamts ab. Der Fall ist nun wieder auf dem Tisch und muss vom ÚOHS erneut geprüft werden. Bei ihrer Entscheidung muss die Behörde die Argumente der Gerichte berücksichtigen. Zurück an den Start. Das Verfahren läuft mittlerweile seit 20 Jahren.

"Es handelte sich um eine Zusammenarbeit, bei der sich beide Unternehmen gegenseitig vollen Schutz für die Übertragung von Anrufen zwischen ihren Netzen gegenüber konkurrierenden Anbietern gewährten, zu denen damals beispielsweise Český Telecom oder BT Worldwide gehörten", so Petr Rafaj, der damalige Vorsitzende des Amtes für Wettbewerb und Verbraucherschutz über die Vorkommnisse aus der Zeit zwischen 2000 und 2003.

Ihm zufolge teilten die Unternehmen den Markt auf, was gleichzeitig ein Hindernis für den Zugang anderer Telekommunikationsbetreiber zur Bereitstellung von Zusammenschaltungsdiensten für die Verfahrensbeteiligten darstellte. Die benachteiligten Unternehmen reagierten darauf mit Klagen.

Die ursprüngliche Entscheidung des ÚOHS erging im Jahr 2003 und wurde ein Jahr später rechtskräftig. Die Strafen waren damals höher. Vodafones Vorgänger musste 4,5 Millionen CZK (186.000 Euro) und T-Mobile 12 Millionen CZK (495.000 Euro) zahlen. Die Verwaltungsgerichte verhandelten anschließend neun Jahre lang über Einsprüche gegen die Entscheidung. Sie erließen zehn Urteile. Das Amt entschied dann erneut und reduzierte 2015 die Geldbußen. Es folgten weitere Rechtsstreitigkeiten, die nun durch eine Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts beendet wurden. Dessen Entscheidung kann nicht angefochten werden.


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