
Ein Referendum kann auf der Grundlage einer Petition von 300.000 Menschen oder eines Antrags des Parlaments ausgerufen werden. Damit es verbindlich ist, müssen mindestens 35 Prozent der Wahlberechtigten, also etwa 2,89 Millionen Menschen, für die siegreiche Antwort stimmen. Die Entscheidung ist für die Politiker fünf Jahre lang verbindlich. Dies schlägt die Regierung in ihrem Entwurf für ein Verfassungsgesetz über das landesweite Referendum vor. Der Entwurf wurde zur Stellungnahme weitergeleitet.
Bild: Site123/GettyImages

"Unsere Verfassung sieht bereits seit 33 Jahren vor, dass die Menschen über grundlegende Fragen direkt entscheiden können - ohne dass Politiker im Parlament für sie entscheiden. Deshalb haben wir beschlossen, ein Gesetz über allgemeine Volksabstimmungen durchzusetzen. Und diesen Entwurf haben wir bereits eingereicht, er befindet sich im Gesetzgebungsverfahren", erklärte Justizminister Jeroným Tejc (parteifrei für ANO) in einem Video in den sozialen Netzwerken.
Einen Antrag auf Durchführung eines Referendums kann jeder volljährige Bürger der Tschechischen Republik stellen, sofern dieser durch eine Petition mit mindestens 300.000 Unterschriften unterstützt wird. Für die Unterschriftensammlung hat der Antragsteller zwölf Monate Zeit. Einen Antrag auf Abhaltung eines Referendums kann auch das Parlament stellen, sofern er von der Mehrheit aller Abgeordneten und der Mehrheit der anwesenden Senatoren unterstützt wird. Ein weiteres Referendum zu derselben Angelegenheit kann frühestens fünf Jahre nach Bekanntgabe des Ergebnisses der vorherigen Abstimmung abgehalten werden.
Referenden über "Czexit" oder NATO-Austritt tabu
Laut dem Begleitbericht zum Gesetzentwurf dürfen die Bürger in einem Referendum nicht über Fragen abstimmen, die beispielsweise auf eine Änderung wesentlicher Aspekte des demokratischen Rechtsstaats oder auf einen Eingriff in verfassungsmäßig garantierte Rechte und Freiheiten abzielen. Durch ein Referendum darf nicht in Gerichts- und Verwaltungsverfahren, Steuerpflichten oder die Tätigkeit der Tschechischen Nationalbank (ČNB) eingegriffen werden. Wie die Regierung in ihrer Programmerklärung vor ihrer Ernennung feststellte, wird auch die Mitgliedschaft der Tschechischen Republik in der EU und der NATO nicht Gegenstand eines Referendums sein. Durch eine Abstimmung wird es auch nicht möglich sein, Personen aus Ämtern abzuberufen oder in Ämter zu berufen.
Für die Verabschiedung eines Verfassungsgesetzes ist die Zustimmung einer Dreifünftelmehrheit aller Abgeordneten und einer Dreifünftelmehrheit der anwesenden Senatoren erforderlich. Im Abgeordnetenhaus würde die Regierung somit 120 Stimmen benötigen, um das Gesetz zu verabschieden. ANO, SPD und die Motoristen verfügen über 108 Stimmen.
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