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14 Dec
Solidaritätszuschlag für Beherbergung von Flüchtlingen bis März 2023 verlängert

Der Solidaritätszuschlag für Menschen, die ukrainische Flüchtlinge kostenlos in ihren Häusern oder Wohnungen unterbringen, wird auch im ersten Quartal des kommenden Jahres bezahlt. Eine Verordnung, die die Auszahlung der Beihilfe bis Ende März verlängert, wurde am Mittwoch, dem 14. Dezember, vom Ministerrat genehmigt. Die Regeln für den Erhalt des Solidaritätsbeitrags und dessen Höhe bleiben unverändert.

Bild: 123site/zeynep elif ozdemir/Unsplash

"Die Regierung hat eine Verordnung verabschiedet, mit der der Freibetrag für solidarische Haushalte bis zum ersten Quartal 2023 verlängert wird. Das ist wichtig für eine große Anzahl tschechischer Haushalte, die Flüchtlinge beherbergen, egal ob sie einen Haushalt teilen oder ein ganzes Haus oder eine Wohnung zur Verfügung stellen", sagte Sozialminminister Marian Jurečka (KDU-ČSL).

Die Beihilfe kann für eine Unterkunft beantragt werden, die über einen Schlafraum, eine Küche, einen Ort zur Körperpflege, sowie über eine Toilette und Zugang zu Trinkwasser verfügt. Der Staat zahlt den Quartiergebern einen Kostenzuschuss, wenn sie an mindestens 16 Tagen im Monat eine eigene Wohnung zur Verfügung stellen. Er beträgt 5.000 CZK (206 Euro) für eine untergebrachte Person,  9.000 CZK (371 Euro) für zwei, 12.000 CZK (495 Euro) für drei, 14.000 CZK (577 Euro) für vier und 15.000 CZK (618 Euro) für fünf oder mehr Personen. Wenn Menschen Flüchtlinge in ihren Häusern unterbringen, bekommen sie 3.000 Kronen (124 Euro) pro Person und Monat. Der Höchstwert beträgt 9.000 Kronen (371 Euro) pro Monat. Solidaritätsunterstützung gibt es auch für Anbieter von Unterkünften, in denen die Flüchtlinge selbst für Gas und Strom aufkommen.

Im Mai 2022 wurden die meisten Beihilfen in Tschechien ausgezahlt. Damals befanden sich 68.000 Flüchtlinge in privater Unterbringung. "Das ist eine großartige Solidarität", sagte Minister Jurečka. Er wies darauf hin, dass im November 13.000 Menschen Leistungen zur Unterbringung von 35.000 Flüchtlingen erhielten. Er fügte hinzu, dass eine Änderung der Beihilfe ab April 2023 geplant sei. Nach Angaben des Ministeriums würden sich die monatlichen Ausgaben des Staates für 50.000 untergebrachte Flüchtlinge auf 178 Mio. CZK (7,34 Mio. Euro) belaufen, was 534 Mio. CZK (22,01 Mio. Euro) im Quartal entspricht. Von den beherbergten Flüchtlingen werden zwei Drittel in eigenen Wohnungen untergebracht, ein Drittel in gemeinsamen Haushalten.

Das Sozialministerium argumentierte, dass die Unterbringung von Flüchtlingen in Haushalten dazu führen würde, dass sie sich mehr verteilen und sich nicht an einem Ort konzentrieren. Dieses Model ist für die Anpassung und Integration besser geeignet. Außerdem würden die Regionen Geld aus ihren Budgets für die Unterbringung in Einrichtungen sparen.

Die Solidaritätsbeihilfe kann seit dem 11. April 2022 nur noch elektronisch beantragt werden. Es ist für Antragsteller notwendig, eine digitale Identität zu haben.


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