Die regelmäßigen Gesundheitschecks für ältere Autofahrer, die in Tschechien ansässig sind, werden wahrscheinlich ab dem nächsten Jahr erst ab dem Alter von 70 Jahren, statt wie bisher ab 65 Jahren vorgeschrieben sein. Die Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer müssen den Nachweis über ihre medizinische Tauglichkeit nicht mehr mit sich führen, die Ergebnisse der Untersuchung werden im digitalen Führerscheinregister einsehbar sein. Dies wird auch für die ärztliche Beurteilung von Führerscheinwerbern im Seniorenalter gelten. Der entsprechende Änderungsantrag der Regierung wurde am 23. April vom Unterhaus angenommen.
Bild: 123site/GettyImages
Die Änderungen beim Nachweis der medizinischen Tauglichkeit von Kraftfahrern betreffen nicht nur tschechische Staatsbürger, sondern auch auch Ausländer mit ständigem oder langfristigem Aufenthalt oder mit Asyl. "Die Kontrollbehörden werden anhand des Fahrerregisters überprüfen können, ob und wann ein Fahrer sich einer regelmäßigen ärztlichen Untersuchung unterzogen hat, und mit welchem Ergebnis", heißt es in der Erläuterung zur Gesetzesnovelle.
Das Gesundheitsministerium begründet die Anhebung der Altersgrenze für regelmäßige ärztliche Untersuchungen älterer Kraftfahrer um fünf Jahre damit, dass Senioren heute oft gesünder und aktiver sind als frühere Generationen. Durch die Anhebung der Altersgrenze wird laut Ministerium auch der Verwaltungsaufwand verringert. Es wird auch auf ausländische Erfahrungen, dass solch eine Änderung keine negativen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit habe, hingewiesen.
Der Entwurf sieht weiters vor, dass in der gemeinsamen Patientenakte neben Basisdaten wie Blutgruppe oder Allergien auch Daten über die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen und Screenings erfasst werden. Laut Gesundheitsministerium sei dies notwendig, um im Notfall besser helfen zu können. Der SPD-Abgeordnete Vladimír Zlínský sprach jedoch sich gegen diesen Vorschlag aus, weil die Akte auch Informationen über chronische Infektionskrankheiten des Patienten enthalten soll.
Die Änderung beinhaltet auch eine Modifizierung der eCard und die Einführung einer eApplication. Die Novelle muss noch den Senat passieren und vom Präsidenten unterzeichnet werden.
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