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19 Sep
Abgeordnetenkammer billigte Gesetzesänderung zur Deckelung der Energiepreise

Eine Änderung des Energiegesetzes wurde vom Unterhaus in einem beschleunigten Verfahren verabschiedet. Sie wurde auch vom Senat gebilligt und vom Präsidenten unterzeichnet. Die Regierung will den Strompreis auf sechs Kronen (0,24 Euro) pro Kilowattstunde für Starkstrom und den Gaspreis auf drei Kronen (0,12 Euro) pro Kilowattstunde für Kleinverbraucher begrenzen. Das neue Gesetz ist eine Reaktion auf den jüngsten Anstieg der Energiepreise. 

Bild.: 123 site/American Public Power Association/Pixabay

Um die Preise zu begrenzen, kann die Regierung eine Verordnung erlassen, in der die Einzelheiten, insbesondere der Höchstpreis, festgelegt werden. Dazu gehört auch die Bandbreite des Verbrauchs, für den die Preisobergrenze gelten wird, und die Kategorien von Verbrauchern, die von der Preisobergrenze betroffen sind. Die Lieferanten haben Anspruch auf Erstattung der nachgewiesenen Verluste und angemessenen Gewinne. Im Rahmen einer Marktkrise kann die Regierung als letztes Mittel beispielsweise den Strom- und Gashandel an den Börsen verbieten. Industrie- und Handelsminister Jozef Síkela versprach den Abgeordneten, dass die Regierung eine Verordnung über die Preise erlassen werde, sobald die Änderung in Kraft trete.

Finanzminister Zbyněk Stanjura (ODS) hatte zuvor erklärt, dass die finanziellen Auswirkungen auf das Budget nicht mehr als 130 Milliarden Kronen ( 5.3 Mrd. Euro) betragen würden. Ihm zufolge wird der Staat die mobilisierten Einnahmen aller staatlichen Unternehmen, die anstehende Steuer auf außerordentliche Gewinne und die Einnahmen aus Emissionszertifikaten zur Deckung der Kosten verwenden.

Die Opposition kritisierte die Regierung für ihre Unfähigkeit und warf ihr vor, sie sei zu spät mit der Lösung des Problems fertig geworden. Sie beschwerten sich auch, dass die Regierung nicht auf sie hört.

Streitpunkt Obergrenze

Aufgrund des Abstimmungsverfahrens wurde über die meisten Änderungsanträge der Opposition nicht mehr entschieden, insbesondere über diejenigen, die den Höchstpreis direkt in das Gesetz aufnehmen wollten. Minister Síkela erklärte, es sei nicht sinnvoll, eine Preisobergrenze in das Gesetz aufzunehmen, da das Gesetz auch nach der Krise in Kraft bleibe und bei erneuter Anwendung der Obergrenze das gesamte Gesetz geändert werden müsse. Die staatliche Regulierung sei flexibler, sagte er.

"Liebe Bürgerinnen und Bürger, Sie haben soeben miterlebt, dass die Regierung nach neun Monaten des Nichtstuns eine Travestie durchgesetzt hat, die die Tatsache, dass Sie nicht wissen, woran Sie sind, noch vertiefen wird", wetterte die ANO-Klubvorsitzende Alena Schillerová nach der Abstimmung. Radim Fiala, Vorsitzender des SPD-Klubs, kritisierte, dass die Obergrenze, die jedoch im Gesetz nicht festgelegt wurde, zu hoch sei.

Nur Minister Stanjura war mit seinem Änderungsantrag erfolgreich. Auf seinen Vorschlag hin strich das Unterhaus aus dem Änderungsantrag unter anderem die Bestimmung, dass die von der Regierung festgelegte Obergrenze dauerhafte Zahlungen für Kleinverbraucher abdecken würde. Laut Stanjura werde dies von der Regierung durch eine Verordnung festgelegt. Nach seinem Vorschlag kann die Regierung per Verordnung auch die Bandbreite der förderfähigen Kosten von Strom- und Gasversorgern für die Berechnung des Ausgleichs für nachweisbare Verluste und angemessene Gewinne festlegen.

Spekulationen sollen unterbunden werden

Die Änderung wird es den Verbrauchern erleichtern,  Verträge zu kündigen, die so genannte Spot-Preise enthalten, d. h. Preise, die sich aus der Entwicklung an der Börse ergeben. Die Energieregulierungsbehörde warnte vor solchen Verträgen. Nach Angaben der Regierung soll diese Maßnahme sicherstellen, dass bedürftige Kunden wirksam vor Verträgen geschützt werden, die Marktschwankungen und Preisschwankungen unterliegen können. Nur die Verbraucher, nicht aber beispielsweise die Unternehmen, werden das Recht haben, Spotpreisverträge innerhalb eines Monats zu kündigen. Dies gilt sowohl für befristete als auch für unbefristete Verträge. Enthält der Vertrag eine Klausel, die es dem Versorger erlaubt, den vereinbarten Strom- oder Gaspreis ohne ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers an die Börsenentwicklung anzupassen, wird eine solche Klausel als gegenstandslos angesehen.

Der Senat hat sich am 20. September mit dem Änderungsantrag befasst und ihn gebilligt. Zwei Tage darauf wurde das Gesetz auch von Präsident Miloš Zeman unterzeichnet. Die Regierung ist nun in der Lage, im Falle einer Marktkrise eine entsprechende Verordnung über Höchstpreise zu erlassen. In der Begründung zur letzten Änderung des Energiegesetzes in diesem Sommer, mit der ein Spartarif für Haushalte eingeführt wurde, erklärte die Regierung, dass "eine außergewöhnliche Marktsituation eine Situation ist, in der ein erheblicher Teil der Bürger des Staates aufgrund hoher Strom- oder Gaspreise in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten gerät, und diese Situation nicht durch andere staatlicher Unterstützungen, wie z. B. Wohngeld, gelöst werden kann, was nicht möglich, ausreichend oder angemessen ist".

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