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31 Jul
Tschechien gibt landwirtschaftliche Flächen für Solaranlagen frei

Es könnte ein Schritt sein, der die Entwicklung von Photovoltaik grundlegend beeinflussen kann. Eine von den Ministerien für Landwirtschaft und Umwelt gemeinsam vorbereitete Gesetzesänderung wird bis zu 70.000 Hektar Land für Solaranlagen freigeben. Dabei handelt es sich um das Konzept Agrovoltaik, welches denn Einsatz von Sonnenkollektoren für ausgewählten Nutzpflanzen vorsieht.

Bild: Pixabay/Symbolfoto

"Dies wird eines der besten Gesetze dieser Art in Europa sein, auch wenn es unserer Meinung nach noch mit Vorsicht zu betrachten ist", sagte Jan Krčmář, Geschäftsführer des Solarverbandes gegenüber der Wirtschaftszeitung E15.

Das Umweltministerium schätzt, dass durch die Änderung des Gesetzes bis zu 70.000 Hektar Land für Agrovoltaik freigegeben werden können, aber es wird technisch nicht überall möglich sein, Solarparks zu bauen.  "Wir sprechen von einer installierten Leistung im höheren dreistelligen Megawattbereich. Eine grobe Berechnung zeigt, dass ein Hektar Land ein Megawatt Strom liefern kann", so Krčmář. Zum Vergleich: Eine Anlage in Dukovany hat eine installierte Leistung von 510 Megawatt.

"Diese spezielle landwirtschaftliche Produktion bringt viele weitere Vorteile mit sich, wie z. B. den Schutz vor übermäßiger Sonneneinstrahlung, vor Abgasen, vor Schäden an den Kulturen durch Starkregen oder Hagel", sagte Lucie Ješátková, Sprecherin des Umweltministeriums. Klingt gut und einfach, ist es aber in der Praxis nicht. 

Theorie und Umsetzung klaffen noch auseinander

Die Ministerien erlauben nur die Installation von Solarmodulen auf Dauerkulturen oder in Weinbergen, Hopfengärten oder Obstplantagen. Hohe Strukturen für Paneele auf Hopfenfarmen sind nach Ansicht von Experten jedoch keine realistische Option, und Weinberge haben unter häuslichen Bedingungen Schwierigkeiten, die nötige Sonne zu bekommen, so dass Agrovoltaik realistischerweise nur in Obstgärten eingesetzt werden kann. Laut Krčmář ist der Entwurf generell mit Vorsicht zu betrachten, da erst gesetzliche Regelungen gelockert werden müssten. Sollten diese Probleme gelöst werden, könnten von den Hunderten von Hektar, die realistischerweise zur Verfügung stehen, zusätzlich Tausende für Agrovoltaik genutzt werden. "Wir sprechen von Getreideanbau oder sogenannten Dauergrünlandflächen, die die Landwirte pflegen müssen und für die sie Subventionen erhalten, die aber nicht für die Agrovoltaik zur Verfügung stehen", ergänzte Krčmář.

Ein weiteres Hindernis könnte bei der Genehmigung von Agrokraftwerken auftreten. Das Gesetz betrachtet sie nicht als landwirtschaftliche Gebäude, und in vielen Fällen müssten die Landwirte eine Änderung des Flächennutzungsplans beantragen, um die Anlage zu genehmigen.

Regierung schiebt die Verantwortung auf die Kommunen

Das Ministerium für regionale Entwicklung (MMR) plant jedoch keine Änderungen im Genehmigungsverfahren. "Wir haben keine Initiative von Experten, das Baugesetz in diesem Bereich zu ändern, und auch keinen Vorschlag, was eine solche Änderung betreffen sollte", sagte Petr Waleczko, Sprecher des MMR. Wenn der Flächennutzungsplan kein Gebiet für die Errichtung einer Photovoltaikanlage vorsieht, kann diese laut Waleczko auch auf unbebautem Gebiet errichtet werden. Sie müssen jedoch die Bedingungen für die Übereinstimmung mit dem Gebietscharakter erfüllen, und insbesondere darf ihre Leistung nicht unter einem Megawatt liegen. 

Aber auch die Anwendung dieser Ausnahmebestimmung kann durch den Flächennutzungsplan der Gemeinden ausdrücklich ausgeschlossen werden. "Wir sind der Meinung, dass das Baugesetz nicht geändert werden muss, um der Agrovoltaik Rechnung zu tragen. Der Schlüssel liegt darin, die Bedingungen in einer bestimmten Gemeinde festzulegen, und das ist Sache der lokalen Regierung durch den Flächennutzungsplan", schloss Waleczko.

Quelle: e15


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