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10 Jan
Verbraucherschutzgesetz: Gravierende Änderungen treten in Kraft

Kunden, aber auch Verkäufer erhalten mehr Rechte. Das Gesetz verbietet unter anderem gefälschte Rabatte und Bewertungen. Die Änderungen sollen für Transparenz, klare Kommunikation und faire Behandlung sorgen.

Bild: 123site/Pixabay

Dank des neuen Verbraucherschutzgesetzes finden die Kunden ab sofort bessere Einkaufsbedingungen vor. Die Verbraucher dürfen nicht mehr mit irreführenden Rabattaktionen konfrontiert werden. Lebensmittelgeschäften ist es untersagt, sogenannte Dual-Quality-Produkte (Anm. Länderübergreifender Verkauf von qualitativ schlechtere Lebensmittel mit identischer Verpackung und Markenkennzeichnung) anzubieten.  Auch gefälschte Nutzerbewertungen werden bestraft. Die Änderungen erleichtern Beschwerden und besonders schutzbedürftige Kundengruppen erhalten mehr rechtliche Möglichkeiten, beispielsweise bei Telefonabschlüssen, bei organisierten Verkaufsveranstaltungen oder unaufgeforderten Haustürgeschäften, von Verträgen zurückzutreten. 

Das Einkaufen wird generell transparenter werden, und die Verkäufer dürfen die Verbraucher nicht mehr mit undurchsichtigen Rabattierungen täuschen. "Wenn die Kunden online einkaufen, müssen sie wissen, mit wem sie einen Vertrag abschließen, und sie müssen auch vor gefälschten Bewertungen geschützt werden. Die Novelle wird dazu beitragen, die Rechte der Verbraucher zu stärken, zielt aber an vielen Stellen auch darauf ab, die Gesetzgebung so zu verfeinern, damit die gewählten Regeln in der Praxis besser umsetzbar sind", sagte Industrie- und Handelsminister Jozef Síkela.

"Das Gesetz soll auch verhindern, dass die Verbraucher über die Höhe der angebotenen Rabatte getäuscht werden. Diese Verordnung soll die Verbraucher vor künstlich überhöhten Preisen und einer Irreführung über die Höhe des gewährten Rabatts schützen. Unternehmen müssen nun den niedrigsten Preis angeben, zu dem Waren 30 Tage lang verkauft wurden, bevor sie mit einem Preisnachlass versehen werden", schrieb das Handelsministerium. Außerdem wurde verlautbart, dass die Verbraucher bei einem Telefon- oder Tür-zu-Tür-Geschäft eine 30-tägige Rücktrittsfrist in Anspruch nehmen können. Bei Telefonabschlüssen muß außerdem die Bestellung des Kunden per Text bestätigt werden, also per Brief oder E-Mail.

"Es ist unwahrscheinlich, dass die Kunden während des Einkaufs eine wesentliche Veränderung bemerken werden. Die neuen Bedingungen müssen vor allem von den Verkäufern beachtet werden", sagte due Sprecherin des Media-Handelsunternehmen Datart, Olga Dolínková, und fügte hinzu, dass die Gesetzesänderung auch Bedingungen zum Schutz der Verkäufer bei "unethischem" Verhalten der Kunden vorsieht.

"Das Gesetz schützt Verkäufer beispielsweise in Fällen, in denen ein Kunde innerhalb der gesetzlichen Frist vom Vertrag zurücktritt, die Ware zurückschickt und diese dann sichtbar benutzt ist. In diesem Fall hat der Verkäufer die Möglichkeit, den Zustand der zurückgegebenen Ware zu beurteilen und eine angemessene Vergütung für die Abnützung des Produkts zu verlangen", kommentierte Dolínková die Novelle.


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