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27 Sep
Haftpflichtversicherung bald auch für E-Scooter

Die obligatorische Haftpflichtversicherung wird ab Dezember wahrscheinlich auf weitere Fahrzeugtypen ausgeweitet. So werden beispielsweise Elektroroller, Segways, Schneemobile oder motorisierte Golfwagen versichert sein müssen. Die Verpflichtung zur Zahlung dieser Haftpflichtversicherung wird auch vom Eigentümer auf den tatsächlichen Betreiber des Fahrzeugs übergehen. Dies sieht ein neuer Gesetzesentwurf vor, der am 26. September in der ersten Lesung von der Abgeordnetenkammer nach längerer Debatte unterstützt wurde. 

Bild: 123site/JavyGo/Unsplash

Die Gesetzesnovelle setzt eine europäische Richtlinie in tschechisches Recht um und soll ab Weihnachten in Kraft treten. Das Gesetz muss noch die Lesungen im Unterhaus, eine Schlussabstimmung und dann den Senat durchlaufen und die Unterschrift des Präsidenten erhalten. Es ist zu erwarten, dass die Novelle diese Hürden nehmen wird, somit könnte die Regelung ab dem 23. Dezember in Kraft treten.

Das Gesetz, definiert den Begriff "Fahrzeug" neu und erweitert die Palette der Fahrzeuge, für die eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss. Die neue Verpflichtung gilt für alle Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h und für Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Geschwindigkeit von mehr als 14 km/hn bei einem Gewicht von mehr als 25 Kilogramm. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass als "Kraftfahrzeuge" jene Fahrzeuge gelten, bei denen der Motor die Hauptantriebsquelle ist.

Eine Ausnahme bilden Elektrofahrräder, da deren primäre Energiequelle das Treten der Pedale und nicht nur der Anschlussmotor ist. Auch Gartentraktoren, die ausschließlich auf Privatgrundstücken betrieben werden, sind von der Steuer befreit. Sobald sie jedoch auf der Straße eingesetzt werden, werden sie zu einem Fahrzeug und müssen versichert werden, wie das Finanzministerium bereits mitgeteilt hat.

Das neue Gesetz sieht auch vor, dass der Betreiber des Fahrzeugs, und nicht sein Eigentümer die Pflichtversicherung bezahlen muss. In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, die Änderung beruhe auf den negativen Erfahrungen mit der derzeitigen Gesetzgebung im Umgang mit Ordnungswidrigkeiten, dem Wegfall der Versicherung oder der Anwendung des Bonus-Malus-Systems bei der Festlegung der Höhe der Versicherungsprämien.

Mit dem neuen Gesetz wird auch die sogenannte "Grüne Karte" zum Nachweis einer bezahlten Haftpflichtversicherung in der Tschechischen Republik abgeschafft. Laut Gesetzesbegründung verliert die Karte durch die Digitalisierung des Versicherungskontrollsystems ihre Bedeutung. Die Grüne Karte dient nur noch als internationaler Nachweis für die Zahlung der Haftpflichtversicherung bei Fahrten ins Ausland.

Das Gesetz soll die Mindestgrenzen für Versicherungsleistungen bei Personen-, Todes- oder Sachschäden erhöhen. In allen Fällen wird die Obergrenze von derzeit 25 Mio. CZK auf 50 Mio. CZK (von 1 bis 2 Mio. Euro) angehoben. Bei Personenschäden oder Tod gilt der Höchstbetrag für jede betroffene Person; bei Sachschäden gilt der Höchstbetrag pro Schadensfall, unabhängig von der Anzahl der Opfer.


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