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22 Aug
Neue Heizungsverordnung in der Kritik

Ein neuer Verordnungsentwurf, der es dem Industrieministerium ermöglichen würde, die Beheizung von Wohnungen, Krankenhäusern oder anderen Räumlichkeiten im Falle eines Mangels an russischem Gas einzuschränken, stößt im Rahmen eines interministeriellen Stellungnahmeverfahrens auf weitere Kritik. Die Stellungnahmen, die bis Freitag eingingen, enthalten eine Reihe von Kritikpunkten, u. a., dass der Vorschlag nicht darauf eingeht, welche Einsparungen er tatsächlich bringen soll, oder dass eine Bewertung der Auswirkungen auf die Bewohner oder die Wirtschaft fehlt.

Bild: 123site/Pixabay

Das Industrieministerium hat einen Entwurf für eine Verordnung über Heizungsvorschriften ausgearbeitet, die im Falle der Ausrufung des präventiven Ausnahmezustands oder des Notstands im Heizungssektor in Kraft treten würde. Dies würde dem Ministerium die Befugnis geben, landesweite Energieeinsparungen nicht nur in Haushalten, sondern auch in Schulen, Krankenhäusern oder anderen Einrichtungen anzuordnen. Es sieht vor, Gebäude auf niedrigere Temperaturen zu heizen. So müssten beispielsweise Wohnzimmer auf 18 Grad Celsius, statt wie bisher auf 20 Grad beheizt werden, und Badezimmer auf 19, statt auf 24 Grad Celsius.

Verordnung lässt viele Fragen offen

Der Vorschlag befand sich bis Freitag, dem 19. August, in einem interministeriellen Stellungnahmeverfahren, und andere Ministerien, sowie das Büro des Ombudsmanns, Gewerkschaften und Vertreter der Gemeinden sehen darin eine Reihe von großen Problemen - sei es die mögliche Auswirkung auf ältere Menschen in sozialen Diensten, das Fehlen von Informationen darüber, wie das Ministerium auf die vorgeschlagenen Temperaturen gekommen ist, die Auswirkungen auf die Beschäftigten oder die Frage, welche Einsparungen das Ministerium von dem Erlass im Allgemeinen erwartet. Wie Experten betonen, ist ihre Durchsetzung oder Kontrolle praktisch unrealistisch, und die technischen Möglichkeiten bringen eine Reihe von Problemen mit sich, die nicht zur größten Effizienz führen werden.

So wird beispielsweise immer wieder die Frage aufgeworfen, wie wirksam eine "Drosselung" der Heizung in Gebäuden zu Einsparungen führen kann. "Aus der Begründung des Vorschlags geht jedenfalls nicht hervor, wie der Verfasser der Stellungnahme zu dem Schluss gekommen ist, dass diese Maßnahme am besten geeignet ist. In der Begründung fehlen Informationen über die Höhe der Einsparungen, die seine Verabschiedung mit sich bringen wird, und es werden keine anderen Optionen vorgestellt, die sich beispielsweise nicht pauschal auswirken würden", hieß es beispielsweise in der Stellungnahme des Büros des Bürgerbeauftragten Stanislav Křeček. "So sehr wir auch ein Bemühen erkennen, der potenziellen Bedrohung zu begegnen, so sehr fehlt uns eine Bewertung des Nutzens oder der Kosten der vorgeschlagenen Schritte", erklärte der Verband der Gemeinden.

Nach Ansicht des Böhmisch-Mährischen Gewerkschaftsbundes (ČMKOS) trifft es beispielsweise nicht zu, dass die Maßnahmen keine negativen Auswirkungen auf den Staatshaushalt, die Unternehmer, andere öffentliche Haushalte oder andere soziale Auswirkungen auf bestimmte Bevölkerungsgruppen haben werden, wie es in der Begründung heißt. Und wie andere kritisiert er, dass die Liste der Gebäude und Einrichtungen in dem Vorschlag aus Sicht des ČMKOS nicht vollständig ist. "Es fehlen Theater, Bibliotheken, andere kulturelle Einrichtungen und Sportanlagen", hieß es in der Erklärung der Gewerkschaft.

Darauf wies zum Beispiel auch das Verteidigungsministerium hin. Es empfahl, zu prüfen, ob die Verordnung überhaupt erlassen werden soll. "Es sollte überlegt werden, ob eine solche oder eine ähnliche Verordnung das beste Instrument zur Erreichung des Ziels ist", kommentierte das Ministerium, und fügte hinzu, dass die Maßnahmen, die nur für zentral beheizte Gebäude gelten, schwer durchsetzbar und umsetzbar sind. Es bemängelte auch das Fehlen einer Bewertung der Auswirkungen auf die verschiedenen Bevölkerungsgruppen. 

Auch das Verteidigungsministerium forderte mehr Strenge und wies darauf hin, dass etwa bei öffentlichen Gebäuden sofort gespart werden sollte, anstatt auf einen drohenden Notfall zu warten. So geht aus dem Vorschlag beispielsweise "überhaupt nicht klar hervor, worauf das Industrieministerium die neuen Temperatureinschränkungen stützt, die nach den derzeitigen Vorschriften um etwa sechs Grad abweichen".

Der Vorschlag wurde auch von Geschäftsleuten, Patientenvertretern und Immobilienbesitzern kritisiert. Die Handelskammer beschreibt in ihrer Stellungnahme die Einwände der Wirtschaft. "Es ist nicht möglich, die derzeitige Logik des Vorschlags zu akzeptieren, in dem Maßnahmen nur für eine begrenzte Anzahl von Unternehmen auf dem Energiemarkt festgelegt werden, was die Wettbewerbsbedingungen auf dem Markt weiter verzerrt", so die Handelskammer in ihrer Stellungnahme, in der sie zum Beispiel auf die Frage der Heizung in Hotels und Spas hinweist.

"Eine Temperatur von 18°C in Hotelzimmern, Restaurants und Speisesälen ist für Gäste und Personal äußerst unangenehm und kann sich sehr wohl auf das Geschäft in der Branche auswirken; das mögliche Ausbleiben von Gästen wird sich natürlich unter anderem auf die Wirtschaftlichkeit des Betriebs und die Beschäftigung auswirken", hieß es in der Begründung, und es wurde empfohlen, die vorgesehenen Temperaturen in einigen Einrichtungen zu erhöhen.

Der Vorschlag hat jedoch auch einige Befürworter gefunden. "Was die Verordnung bezweckt, nämlich die Senkung der Temperatur in Gebäuden, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die vorgeschlagenen Temperaturen entsprechen der optimalen Temperatur für den durchschnittlichen Mitteleuropäer und sind definitiv gesünder als überhitzte Räume", kommentierte Jiří Koželouh, Energieexperte der Regenbogenbewegung, die aktuelle Version. "Die Einsparungen wären auch nicht unerheblich, denn eine Absenkung der Temperatur um nur ein Grad spart sechs Prozent der Heizenergie. Es stellt sich die Frage, wie das Industrieministerium die Einhaltung dieses Erlasses sicherstellen will, da die Heizungsfirmen die Thermostate in den Wohnungen natürlich nicht fernsteuern können. Das Dekret scheint eher ein Appell an die Menschen zu sein", so Koželouh.

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